Suchtmedizin

Einsatzkräfte der Feuerwehr unterliegen schweren körperlichen Belastungen. An Atemschutzgeräteträger/innen werden besondere Anforderungen an die körperliche Eignung gestellt.

Die Pflicht zur Eignungsuntersuchung ergibt sich aus der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV-V C53) und der Feuerwehrdienstvorschrift 7. Die Durchführungsanweisung zu §14 UVV Feuerwehr besagt, dass die körperliche Eignung nach dem DGUV Grundsatz G26 „Atemschutzgeräte“ festzustellen und zu überwachen ist.

Am 30. September 2015 wurde seitens der Unfallkasse Hessen die Möglichkeit für Freiwillige Feuerwehren geschaffen, diese Eignungsuntersuchung durch geeignete Ärzte durchführen zu lassen.

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Praxis Dilltal ab November 2016 diese Eignungsuntersuchung anbietet.

Die Eignungsuntersuchung, inkl. der Teiluntersuchungen, wird an einem Tag gebündelt durchgeführt. Sollten weiterführende Untersuchungen der Lunge oder des Herzens notwendig sein, können diese auf Wunsch des Probanden durch die Spezialisten in unserer Praxis erfolgen.

Nach vorheriger Terminvergabe (Telefon 06443 . 81850-20) stellen sich Atemschutzgeräteträger und Anwärter bei uns vor.

Probanden sollten zum Zeitpunkt der Untersuchung frei von Erkältungskrankheiten und körperlich belastbar sein.

Sportkleidung für die Belastung mittels Fahrradergometer, der Impfpass und eine vorhandene Brille sind am Untersuchungstag mitzubringen. Eine Urintestung und Blutentnahme (nicht nüchtern) ist notwendig.