Einsatzkräfte der Feuerwehr unterliegen schweren körperlichen Belastungen. An Atemschutzgeräteträger/innen werden besondere Anforderungen an die körperliche Eignung gestellt.

Die Pflicht zur Eignungsuntersuchung ergibt sich aus der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ (GUV-V C53) und der Feuerwehrdienstvorschrift 7. Die Durchführungsanweisung zu §14 UVV Feuerwehr besagt, dass die körperliche Eignung nach dem DGUV Grundsatz G26 „Atemschutzgeräte“ festzustellen und zu überwachen ist.


Gelbfieber stellt nach wie vor eine lebensbedrohliche Infektionskrankheit dar. Insgesamt 47 Länder gelten als Länder mit Gelbfieber Endemiegebieten